Weiterbildung
NEU: Online Weiterbildungsangebote
Liebe Fliegerinnen und Flieger,Winterzeit ist in der Fliegerei Zeit für Fortbildungen. Trotz Corona bieten wir auch in diesem Jahr Lehrgänge zur Erlangung des BZF I und des AZF an. Diese werden in Form eines Zoom-Meeting, also als Fernunterricht via Internet/Webcam durchgeführt werden.
Wir haben das am Wochenende, im Rahmen der PPL/UL Ausbildung ausprobiert und denken, dass das ein ganz guter Weg ist, trotz Lockdown erfolgreich fliegerisches Wissen zu vermitteln.
Bei Interesse bitten wir um Anmeldung einfach per Antwort auf diese Mail. Zur Organisation der Termine würden wir gern je eine BZF I – und eine AZF –Whatsapp Gruppe gründen. Also gebt bitte eine entsprechende Funknummer an.
BZF I 4 Einheiten 279,- €
BZF II 225,- €
AZF 5 Einheiten 349,- €.
Wir freuen uns auf rege Teilnahme. Bleibt gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Sven Felter
Erweiterung des BZF II auf BZF I
Das BZF I (englisch) ist notwendig, um die international gültigen Lizenzen PPL-A (Teil FCL) und LAPL auch im Ausland nutzen zu können.
Kursschwerpunkt ist das Sprechtraining. Jeder Teilnehmer erhält entsprechendes Unterrichtsmaterial, das ihm das Lesen und Übersetzen der Texte im Selbststudium ermöglicht. Das Seminar wird ergänzend wirken.
Preis inkl. MwSt: 214,00 EURLehrgang zum Erwerb des Flugfunksprechzeugnisses BZF I
Alle Termine werden nach persönlicher Rücksprache vergeben.
Refreshing Englisch-BZF I
Alle Termine werden nach persönlicher Rücksprache vergeben.
Preis: EUR 92,00 zzgl. MwSt.
Erwerb der Nachtflugberechtigung
Privatflugzeugführer ohne Instrumentenflugberechtigung bedürfen zur Durchführung von Überlandflügen nach Sichtflugregeln bei Nacht einer Nachtflugberechtigung.
Fachliche Voraussetzungen:
- gültige PPL(A)
- 5 Stunden praktische Ausbildung umfassen folgendes:
- 10 Nachtstarts und Landungen im Alleinflug
- 2 Überlandflüge mit Landung auf einem fremden Platz mit Lehrer
Erwerb der Schleppberechtigung
Berechtigt zum Schleppen von Segelflugzeugen und Werbebannern ohne Fangschlepp.
Fachliche Voraussetzungen:
- praktische Tätigkeit als verantwortlicher Flugzeugführer von 30 Flugstunden nach Lizenzerhalt
- min. 5 Flugstunden auf dem Typ, auf dem geschleppt wird
- 5 Schleppflüge unter Aufsicht
- ggf. Teilnahme an 5 Flugzeugschleppstarts im Segelflugzeug.
Sprechen Sie uns direkt an, wir helfen Ihnen gern weiter! » Kontaktformular