Ausbildung zum PPL(A) und LAPL(A)
Die Privatpilotenlizenzen erlauben das selbstständige Führen von einmotorigen Flugzeugen unter einfachen meteorologischen Bedingungen am Tage.
- Die Part FCL Lizenz ist weltweit gültig, ohne max. Abfluggewicht
- Die LAPL Lizenz ist innerhalb Europas gültig, für max. 4-sitzige Flugzeuge
Der Flugschein wird mit einer unbegrenzten Gültigkeit erteilt, allerdings muss die eingetragene Klassenberechtigung alle 2 Jahre durch den Nachweis von 12 Flugstunden verlängert werden. Zur Erhaltung wird ein regelmäßiges, fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis benötigt, welches ein Bestandteil Ihrer Unterlagen bei jedem Flug ist. Der Ausbildungsbeginn ist ab Vollendung des 16. Lebensjahres möglich, die Prüfung kann ab dem Alter von 17 Jahren abgelegt werden.
Die fachlichen Voraussetzungen für den Erwerb sind:
- die theoretische Ausbildung
- die Flugausbildung
- die Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes BZF II oder I
- die erfolgreiche Teilnahme eines Kurses in „Sofortmaßnahmen nach einem Unfall am Unfallort“
Die theoretische Ausbildung umfasst 100 Unterrichtsstunden (á 60 Minuten) und beinhaltet folgende Sachgebiete:
- Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften
- Sicht- & Funknavigation
- Meteorologie
- Technik, Flugleistung, Flugplanung
- menschliches Leistungsvermögen
- Verhalten in besonderen Fällen
- Vorbereitung auf die Prüfung, wahlweise zur Erlangung des BZF II (DEU) oder BZF I (ENG)
Es müssen mindestens 30 Flugstunden für die LAPL(A) bzw. 45 Flugstunden für die PPL(A) absolviert werden.
Die Ausbildung beinhaltet folgende Leistungen
- Start und Landung auf unterschiedlichen Flugplätzen
- An- und Abflüge mit Landung auf einem Verkehrsflughafen
- Die selbständige Vorbereitung und Durchführung eines Navigationsdreiecksfluges als Alleinflug mit Zwischenlandungen auf 2 Flugplätzen
- Außenlandeübungen mit Lehrer
- Die theoretische und praktische Einführung in den Gebrauch von Funknavigationsmitteln
Anmeldung zur theoretischen Prüfung
Das Luftverkehrsamt benötigt folgende Unterlagen zur Antragstellung auf Zulassung bzw. zur Ausbildung:
- Erklärung über schwebende Verfahren
- Kopie von Geburtsurkunde oder Personalausweises
- Tauglichkeitszeugnis einer fliegerärztlichen Untersuchungsstelle (ein Verzeichnis zugelassener Ärzte ist in unseren Unterlagen vorhanden)
- Zwei Passbilder
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister durch siegelführende Stelle beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg
- Zuverlässigkeitsüberprüfung
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